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  Aufnahmeverfahren:  
 

Wir nehmen Ihren behinderten Angehörigen auf,

  • um Ihre Familie vorübergehend zu entlasten
  • wenn ihr Angehöriger eine gezielte pädagogische Förderung benötigt
  • wenn Sie Urlaub machen möchten
  • wenn Sie eine Kur machen müssen
  • wenn Sie ins Krankenhaus müssen


Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir werden zunächst einen Termin zu einem Info- Gespräch vereinbaren. Sie können dabei die Räumlichkeiten der Einrichtung kennenlernen, Ihre Fragen stellen und unsere beantworten. Wir sprechen dabei auch über Termine und Anträge.


Kosten:

Für die entstehenden Kosten kommen unterschiedliche Kostenträger in Frage:

  • Landschaftsverband
    (Eingliederungshilfe § 53 ff SGB XII)
  • Pflegekassen (Verhinderungspflege § 39 SGB XI , für Kinder
    bis 18 ggf. auch die Kurzzeitpflege §42, 3 SGB XI)
  • Beihilfestellen, Krankenkassen

Bei der Antragstellung zur Kostenübernahme sind wir Ihnen gerne behilflich.


     
 


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