Aufnahmeverfahren

Wir nehmen Ihren behinderten Angehörigen auf,
- um Ihre Familie vorübergehend zu entlasten
- wenn ihr Angehöriger eine gezielte pädagogische Förderung benötigt
- wenn Sie Urlaub machen möchten
- wenn Sie eine Kur machen müssen
- wenn Sie ins Krankenhaus müssen
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir werden zunächst einen Termin zu einem Info- Gespräch vereinbaren. Sie können dabei die Räumlichkeiten der Einrichtung kennenlernen, Ihre Fragen stellen und
unsere beantworten. Wir sprechen dabei auch über Termine und Anträge.
Kosten
Für die entstehenden Kosten kommen unterschiedliche Kostenträger in Frage:
- Landschaftsverband
(Eingliederungshilfe § 53 ff SGB XII) - Pflegekassen (Verhinderungspflege § 39 SGB XI , für Kinder
bis 18 ggf. auch die Kurzzeitpflege §42, 3 SGB XI) - Beihilfestellen, Krankenkassen
Bei der Antragstellung zur Kostenübernahme sind wir Ihnen gerne behilflich.
