Aktuelle Information
Wir suchen wieder Freiwillige zur Unterstützung unserer Arbeit. Siehe nächste Seite. Bitte melden!!
>> UPDATE 09.03.22<<
Es hat sich nicht viel verändert.
Auch geimpfte und genesene Besucher werden bei Betreten der Einrichtung per PoC-Test getestet.
Aufnahme- und Entlassgespräche finden vorzugsweise telefonisch statt.
Nichtgeimpfte Bewohner*innen und Bewohner*innen deren letzte Impfe älter als 6 Monate ist, benötigen bei der Aufnahme einen negativen PCR-Test. Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Auffrischungsimpfung muss mind. 14 Tage her sein.
Bewohner*innen deren Impfschutz älter als 6 Monate ist oder deren Auffrischungsimpfe noch keine 14 Tage her ist, werden 3 mal wöchentlich in der Einrichtung per PoC-Test getestet.
In der Einrichtung wird ein tägliches Screening durchgeführt.
Für Besucher gilt die 3-G Regelung. Ein max. 24 Stunden alter Test einer anerkannten Teststelle muss mitgebracht werden.
Noch immer gilt:
>> UPDATE 21.05.21<<
Es gibt eine neue Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAVEinrichtungen) Gültig ab 22.05.2021
Begriffsbestimmungen
Geimpfte Personen sind asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises über eine vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 sind und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind.
Genesene Personen sind asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises sind. Der Genesenennachweis (und auch die Anordnung einer persönlichen häuslichen Quarantäne) ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 die mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt.
I. Geimpfte und Genesene Bewohner*innen
II. N I C H T Geimpfte und Genesene Bewohner*innen
III. Geimpfte und Genesene Angehörige bzw. Besucher (halten allg. Hygienemaßnahmen ein und hinterlassen die erforderlichen Daten zur Rückverfolgung)
IV. N I C H T Geimpfte und Genesene Angehörige bzw. Besucher (halten allg. Hygienemaßnahmen (Handdesinfektion, Niesettiquette, Abstand, Maske) ein und hinterlassen die erforderlichen Daten zur Rückverfolgung)
>>UPDATE 12.05.21<<
Wir haben eine große Bitte. Bringen Sie das negative PCR-Testergebnis möglichst auf Papier mit. Auf jeden Fall aber so, dass ein Name der getesteten Person drauf steht. Es reicht auch, wenn auf dem Bescheid mit dem QR-Code der Name steht. Sonst kann man das Ergebnis nur schwer einer Person zuordnen. Danke.
>> UPDATE 06.05.21<<
Bisher ist, auch für 2 x Geimpfte, immer noch ein negativer PCR-Test erforderlich. Sobald sich das ändert, teilen wir es hier mit. Schön, dass immer mehr Menschen geimpft sind. So wird wohl bald wieder ein wenig "Normalität" einkehren!!
Bleiben Sie gesund!!
>> UPDATE 23.03.21<<
Unser Personal wird jetzt jeden 2. Tag getestet. Die Bewohner*innen bringen einen negativen PCR-Test mit, werden bei der Aufnahme und dann ein mal pro Woche durch uns getestet.
Impfung: Unser Personal wird gerade geimpft. Unsere Bewohner*innen werden zuhause geimpft. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn ein Impftermin in die Zeit des Aufenthaltes fällt.
>> UPDATE 05.02.21<<
Bei jeder Aufnahme muss ein PCR-Test vorliegen. Möglichst 48 , max. 72 Stunden alt. Auch, wenn die letzte Aufnahme erst kürzlich war. Man kann sich beim Hausarzt testen lassen. Die Kosten werden über die Krankenkasse abgerechnet.
Wenn bereits eine Covid- Infektion durchgemacht wurde, kann ein PCR-Test positiv ausfallen obwohl keine Infektion vorliegt. Dann muss der CT-Wert ermittelt werden. Der CT-Wert muss über 30 liegen.
Ab der Testung bis zur Aufnahme ist unbedingt eine häusliche Quaratäne einzuhalten. Darüber geben Sie bei der Aufnahme eine schriftliche Zusicherung ab.
Bei der Aufnahme führen wir zusätzlich einen PoC-Schnelltest durch. Die Aufnahme erfolgt nur, wenn er negativ ausfällt.
Wir testen alle Bewohner*innen (und das Personal) alle 3 Tage. Sollte ein Test positiv ausfallen, wird die Bewohner*in nach Hause in Quarantäne entlassen.
>> UPDATE 25.11.20>>
Bei einer Aufnahme in unserer Einrichtung muss ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorliegen. Möglichst nicht älter als 48 Stunden. Ab Testung muss bis zur Aufnahme eine häusliche Quarantäne eingehalten werden. (dann kann das Ergebnis bis zu 72 Stunden alt sein).
Bei Wiederaufnahmen nach kurzer Abwesenheit mit häuslicher Quarantäne wird künftig ein PoC-Antigen-Schnelltest durch die Einrichtung bei der Aufnahme durchgeführt. Auch, wenn während des Aufenthaltes Krankheitssymptome auftreten.
Die PCR-Tests werden nicht mehr über das Ordnungsamt initiiert. Nach der letzten Allgemeinverfügung des Landesministeriums kann man z.B. zu seinem Hausarzt Kontakt aufnehmen und wird dort getestet. Die Kosten kann der Hausarzt über die Krankenversicherung und den öffentlichen Gesundheitsdienst (OEGD) abrechnen.
Bitte die Tests so terminieren, dass sie innerhalb der vorgegebenen Frist vorliegen.
>>UPDATE 29.10.2020<<
Unsere Einrichtung wurde, wie alle anderen im Kreis Unna, auf Corona getestet. Es lagen keine Infektionen vor. Die getroffenen Maßnahmen wirken.
An den bekannten Aufnahmebedingungen ändert sich erst mal nichts.
Sie müssen immer noch ein negatives Corona-Test- Ergebnis mitbringen. Ich sende Ihnen dazu gerne eine Bestätigung zu. Damit können Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Für alle aus dem Kreis Unna sende ich direkt eine entsprechende E-Mail zum Gesundheitsamt.
Das Aufnahme- und auch das Entlass-Gespräch führen wir immer noch per Telefon.
Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen.
Viele Grüße.
Information über die Kostenübernahme der Tests durch die Krankenkasse. (25.06.2020)
Bei der Aufnahme in unsere Einrichtung muss ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegen. Auch bei eine erneuten Aufnahme, wenn in der Zwischenzeit die häusliche Quarantäne nicht eingehalten wurde. Auch die Kosten dieser weiteren Testungen sind von der Krankenkasse zu tragen. Dazu hat die Landesregierung am 16.06.2020 eine Handreichung zur Erklärung heraus gegeben.
Sie sieht vor, dass alle Personen, die in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe aufgenommen werden sollen, zu testen sind. (Siehe IV. Testung ohne Anlassbezug) Die Kosten (mind. die Laborkosten) seien bei Neu- und Wiederaufnahmen durch die gesetzlichen Krankenkassen zu tragen. (§ 4 Abs. 1 VO i.V.m. §4 Abs.2 Nr.1 VO)
Diese Handreichung von Herrn Minister Laumann können Sie bei uns anfordern.
Sie wurde jetzt auch unter Downloads hier eingestellt. Unter "IV. Testung ohne Anlassbezug" finden Sie alle wichtigen Hinweise zur Kostenübernahme.
Der momentan sicherste Weg ist der, dass Sie zum zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen. Das Gesundheitsamt soll dann die Testung beauftragen und die Kostenübernahme klären.
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Es sind wieder Aufnahmen in unserer Einrichtung möglich!
Natürlich nur, wenn sich die gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben nicht ändern.
Zunächst können die bereits geplanten und bestätigten Termine stattfinden.
Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt zu uns auf. Auch, wenn Sie einen Termin absagen möchten.
Es gibt jedoch Voraussetzungen, die vorher erfüllt sein müssen:
Diese Regeln sollen verhindern, dass sich das SARS-Virus weiter ausbreiten kann. Absolute Sicherheit gibt es jedoch nicht.
Wir tun das unsere um eine Infektion zu vermeiden:
Bis bald
Volker Voß