Aufnahmeverfahren

Wir nehmen Ihren behinderten Angehörigen auf,

  • um Ihre Familie vorübergehend zu entlasten
  • wenn ihr Angehöriger eine gezielte pädagogische Förderung benötigt
  • wenn Sie Urlaub machen möchten
  • wenn Sie eine Kur machen müssen
  • wenn Sie ins Krankenhaus müssen


Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir werden zunächst einen Termin zu einem Info- Gespräch vereinbaren. Sie können dabei die Räumlichkeiten der Einrichtung kennenlernen, Ihre Fragen stellen und unsere beantworten. Wir sprechen dabei auch über Termine und Anträge.

 

 

 

Kosten





Für die entstehenden Kosten kommen unterschiedliche Kostenträger in Frage:

  • Landschaftsverband
    (Eingliederungshilfe § 76 ff SGB IX in Verbindung mit § 113 SGB IX)
  • Pflegekassen (Verhinderungspflege § 39 SGB XI , Kurzzeitpflege §42, 3 SGB XI)
  • Beihilfestellen, Krankenkassen

Bei der Antragstellung zur Kostenübernahme sind wir Ihnen gerne behilflich. Für die Angehörigen entstehen keine Kosten.

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